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Wie gestalte ich gute AGB für mein Unternehmen?

© Lex Futura AG, Zürich/Luzern

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden häufig als mühsam und teilweise auch als unnötig empfunden. Mit guten AGB kann Ihr Unternehmen aber gute Geschäftsbeziehungen aufbauen, einen guten Auftritt gegen aussen pflegen und unnötige Streitigkeiten vermeiden. Bei der Gestaltung der AGB sollten ein paar einfache Tipps und Tricks beachtet werden.

Praxisbezug

Einer der häufigen Fehler bei der Gestaltung von AGB ist der fehlende Praxisbezug. Häufig werden AGB sehr oberflächlich und allgemein gehalten, so dass daraus kaum eine rechtlich verbindliche Basis abgeleitet werden kann und im konkreten Anwendungsfall ein grosses Risiko für Streitigkeiten besteht.

Der erste Tipp für die Gestaltung Ihrer AGB ist daher: Gestalten Sie Ihre AGB ganz konkret bezogen auf den Geschäftsalltag Ihres Unternehmens. In Ihren AGB soll Ihre Dienstleistung, Ihr Produkt, Ihre Regeln beim Verkauf usw. möglichst konkret abgebildet sein. Es gibt bei diversen Themen kein «rechtlich richtig» oder «rechtlich falsch, aber die Bestimmungen müssen praktisch für Ihr Unternehmen passen.

Transparenz

Ein weitere häufiger Fehler ist, dass mit AGB versucht wird Geschäftspartnern oder Kunden gewisse rechtliche Bestimmungen aufzuerlegen, ohne dass der Vertragspartner dies bemerkt. Ein Unternehmen hofft sich davon mittels für sich vorteilhafter AGB in einem allfälligen Streitfall Vorteil zu haben.

Unser Tipp ist: Vermeiden Sie Streitigkeiten über Transparenz. Schreiben Sie in Ihre AGB, was Sie anbieten können (und allenfalls auch was nicht). Damit sind die Themen Haftung und Gewährleistung «automatisch» schon zu einem grossen Teil für Ihr Unternehmen sinnvoll geregelt und zudem besteht ein viel kleineres Risiko für Streitigkeiten (z.B. ausbleibende Zahlungen durch Kunden, weil die Leistungen unklar geregelt sind).

Fokus auf das Wesentliche

Mit AGB wird häufig versucht alle möglichen Szenarien abzubilden. Dies ist unserer Meinung nach genau der falsche Approach, Alle potentiellen, zukünftigen Szenarien können meistens ohnehin nicht antizipiert werden noch können sie in einem vernünftigem Umfang in AGB abgebildet werden.

AGB sollten daher das Hauptgeschäft, d.h. den üblichen Geschäftsfall, abbilden und dafür die Regeln definieren. Für Ausnahmen empfehlen wir Vertragszusätzen oder individuellen Verträgen zu arbeiten.

In gewissen Fällen kann es sehr hilfreich sein, standardisierte Textblöcke («Textbausteine») zu definieren, die Sie je nach Situation ergänzend zu den AGB bei gewissen Vertragspartnern oder in gewissen Situationen verwenden können. Der Vielfalt des Geschäftslebens kann auf diese Weise am besten Rechnung getragen werden.

Abstimmung Offerte mit AGB

AGB werden häufig zusammen mit Offerten an Kunden verschickt. Die Offerten werden dabei dann häufig zum Vertragsbestandteil, in dem diese vom Kunden akzeptiert werden. Wichtig ist, dass individuelle Vereinbarungen in Offerten den Bestimmungen in den AGB vorgehen.

Doppelspurigkeit und insbesondere Widersprüche zwischen Offerten und AGB sollten zur Vermeidung von rechtlichen Unklarheiten unbedingt vermieden werden. Eine sorgfältige Erstellung der Offerten – gerade auch der rechtlichen Aspekte – ist essenziell für ein Unternehmen. Häufig neigen Unternehmen dazu zur Überzeugung der Kunden in den Offerten Versprechungen zu machen, die nicht einhaltbar sein (z.B. «sofortige Umsetzung» aller Kundenwünsche). Dies muss vermieden werden.

Guter Aussenauftritt aber nicht zu viel Marketing

Bei der Gestaltung von AGB hat ein Unternehmen grundsätzlich viel Gestaltungsspielraum. Über die Gestaltung der AGB kann ein Unternehmen entsprechend den Auftritt gegen aussen und damit den Eindruck bei Geschäftspartnern und Kunden beeinflussen.

Soll Ihr Unternehmen «unkompliziert» und «locker» auftreten, bieten sich wahrscheinlich eher kurze und einfach formulierte AGB an. Soll Ihr Unternehmen besonders die Werte Seriosität, Genauigkeit, Detailtreue u.ä. darstellen, bieten sich eher längere und ausführlichere AGB an. Wollen Sie als «harter Vertragspartner» wahrgenommen werden, bieten sich z.B. strenge Haftungsausschlüsse und Gewährleistungsausschlüsse an. Wollen Sie besonders kundenfreundlich auftreten, können Sie z.B. für Ihre Kunden Rücktrittsrechte oder Preisreduktionen vorsehen.

Wichtig ist, dass in AGB und insbesondere auch in Offerten keine übermässig positive Beschreibung von Leistungen oder Produkten («Marketing-Sprache») enthalten ist. Denn es solchen Beschreibungen kann unter Umständen eine Gewährleistung und/oder Haftung des Unternehmens abgeleitet werden. Es ist daher für Leistungen und Produkte eine sachliche und möglichst klare Beschreibung zu wählen.

Einbindung der AGB und rechtliche Schranken

AGB werden nur zum Vertragsinhalt werden, wenn sie vom Vertragspartner akzeptiert werden. Eine blosse Publikation z.B. auf der Webseite genügt nicht. Es muss ein Einwilligungsmechanismus beim Vertragsabschluss mit dem Vertragspartner eingebaut sein. Bei Onlinestores kann dies direkt über die Internetseite implementiert werden, bei anderen Geschäften muss dies separat (z.B. per E-Mail) geschehen. Die genaue Abwicklung hängt in erster Linie von der Art ihrer Interaktion mit den Kunden und Geschäftspartnern ab.

Zudem gibt es einige Einschränkungen betreffend der Gültigkeit von AGB insbesondere wenn diese mit privaten Endkunden verwendet werden.

Weitere rechtliche Themen rund um AGB

Mit der Verwendung von AGB sind nicht alle rechtlichen Themen adressiert, sondern nur die vertragliche Verbindung zu ihrem Geschäftspartner resp. Kunden. Mit der Verwendung von AGB hängen in der Regel noch weitere rechtlichen Themen zusammen, die ein Unternehmen allenfalls adressieren muss. Typischerweise sind dies Fragen des Datenschutzes oder andere Compliance-Themen.

 

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