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Wann ist eine Mietzinsreduktion zulässig?

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Wer als Mieter von Mängeln des Mietobjekts betroffen ist, dem ist die volle Zahlung des Mietzinses nicht zuzumuten – im Gegenteil: Als Mieter haben Sie einen direkten Anspruch darauf, dass das von Ihnen angemietete Objekt frei von derartigen Mängeln ist. Rechtlich ist es daher möglich, dass Sie den Mietzins in Abhängigkeit des Mangels entsprechend reduzieren – und zwar solange, bis der Vermieter für die Beseitigung gesorgt hat.